Meine Leistungen in der Schwangerschaft

Ab positivem Schwangerschaftstest haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung.

Die Vorsorgen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach in 2-wöchigem Abstand.

Alle Vorsorgeuntersuchungen einschließlich CTG-Schreiben, der notwendigen Blutabnahmen und das Ausstellen des Mutterpasses, können von den Hebammen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt werden. Nur einen Ultraschall können wir nicht durchführen.

Die Befunde, wie z.B. Wachstum, Lage und Herztöne Ihres Kindes, Blutdruck, Urin- und Blutuntersuchungen, werden gemeinsam besprochen und in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Es steht Ihnen frei,
ob Sie die Untersuchungen in der Hebammenpraxis oder im Wechsel mit Ihrem Frauenarzt/ärztin durchführen lassen.

Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Frauenarzt.

Auch bei Beschwerden, Beckenendlage oder Fragen haben Sie Anspruch auf Hebammenleistungen. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Meine Leistungen während des Wochenbetts

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Wochenbettpflege durch Ihre Hebamme.

Die Anzahl der Besuche richtet sich nach dem Bedarf von Mutter und Kind. In den ersten Tagen in der Regel täglich, dann wird ausgedehnt. 
Ihre Hebamme achtet auf die Rückbildung der Gebärmutter, den Wochenfluss sowie die Wundheilung von Riss- oder Operationswunden (Dammriss oder -schnitt, Kaiserschnitt), berät umfassend zum Stillen und gibt entsprechende Unterstützung bei Stillproblemen mit Ihrem Baby und Problemen mit den Brüsten/Brustwarzen etc.

Außerdem zeigt sie Ihnen erste Übungen zur Wochenbettgymnastik, die den Rückbildungsprozess unterstützen.

In der Zeit des Wochenbetts kann die Hebamme bei der Säuglingspflege und der Versorgung des Säuglings beraten und helfen. Hier achtet sie bei jedem Besuch auf den Gesundheitszustand des Kindes, seine allgemeine Entwicklung, sein Trinkverhalten, seine Ausscheidungen sowie sein Gewicht. Außerdem schaut sie danach, ob der Nabel abheilt, und gibt Informationen zu den anstehenden Kinderarztbesuchen. Sie hilft bei jeder Art von Problemen.

Begleitung bei Fehl/Todgeburten 

Die Mutter hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe, auch wenn das Kind bei der Geburt nicht oder nur kurz gelebt hat. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Eine Hebamme kann die Eltern durch die erste Zeit des Abschieds begleiten.


Natürlich biete ich auch Geburtsvorbereitungskurse sowie Rückbildungskurse an.
Schaut gerne auf Instagram vorbei um zu sehen, was es neues gibt 😊